Erschließungsplanung

Eine wesentliche Voraussetzung für die Bebauung von Grundstücken ist deren gesicherte Erschließung. Die Erschließung umfasst dabei alle baulichen, rechtlichen und planerischen Maßnahmen, um die Nutzung eines Grundstücks zu ermöglichen. Auch das Zugänglichmachen von unbebauten Gebieten oder die Umnutzung bereits anderweitig genutzter Gebiete erfordert derartige Maßnahmen. Zur Erschließung gehören sowohl technische als auch verkehrliche sowie infrastrukturelle Planungsleistungen der Erschließung von:

  • Gewerbegebieten
  • Wohngebiete
  • Güterverteilzentren.

Die Palette der Planungsleistungen der Gruppe umfasst u. a.:

  • Erd- und Grundbau
  • Baufeldfreimachung
  • Vermessung
  • Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Entwässerung, Fernwärme, Strom)
  • Verkehrsanlagen (Straßen-, Bahn-, Wegenetze, Parkplätze, Unter- und Überführungen)
  • ÖPNV-Anbindung
  • Landschafts- und Grünanlagenplanung
  • Hoch- und Tiefbau, Tragwerksplanung
  • Soziale Infrastruktur.

Objekte

  • Autobahnen
  • Bundesstraßen
  • Kreisstraßen
  • Kommunale Straßen
  • Umgehungsstraßen
  • Erschließungsstraßen
  • Verkehrsberuhigte Zonen
  • Rast- und Parkanlagen
  • Park&Ride-Anlagen
  • Radwege
  • Verkehrsanlagen für Fußgänger 
  • Busbahnhöfe
  • Knotenpunkte